zeigt nur die Unkenntnis des Autors über die denkbaren Hinrichtungsmethoden in Frankreich in dieser Zeit.
Standard war in Frankreich natürlich nicht der Strick, sondern die Guillotine. Bei Militärgerichten wäre auch das Erschießungskommando denkbar gewesen. Bin mir aber nicht klar welches französische Gericht hier zuständig gewesen wäre.
Vielleicht hat sich der Autor auch davon beeinflussen lassen das sowohl bei den Todesurteilen von Nürnberg 1946 als auch danach bei den Amerikanern (bis 1951 in Landsberg) 259 x der Strick nebst wenigen Erschiessungen und bei den Engländern etwa 200 x von 1945 bis Ende 1949 in Hameln immer der Strick ( wie auch in GB zu dieser Zeit) zur Anwendung kam. Die Engländern flogen sogar immer ihren Henker aus GB zur Vollstreckung ein.
Eigentlich liess man Detjen / Bredebusch da ein ziemliches Risiko eingehen.
Und angesichts der Zahl von Hinrichtungen kann man da kaum von einer Laschheit oder Desinteresse
der Allierten sprechen, wie es beim Gespräch der Franzosen im "Cafe Justus" zum Ausdruck kommt.
P.S. Entsprechenden Hinrichtungen der französischen Justiz aus dieser Zeit sind nicht oder kaum zu ermitteln, da Frankreich nach wie vor alle Akten der französischen Zone aus der Besatzungszeit gesperrt hat.